HU/AU
- Hauptuntersuchung (HU)
- Abgasuntersuchung (AU)
Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) stellt durch einen anerkannten Prüfer die „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit“ der Fahrzeuge sicher. Die Abgasuntersuchung (AU) findet im Zuge der Hauptuntersuchung (HU) statt.
Bei uns können Sie täglich in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland oder unserem KÜS-Partner eine, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Prüfung durchführen lassen.